Angaben gemäß § 5 TMG:
IMMOSERVICE MAHNER
Vertretungsberechtigter
Franz Mahner
Niederjosbacher Straße 7
65527 Niedernhausen - Oberjosbach
Telefon:
+49 6127 5614 oder +49 6127 5640
mobil :
+ 0171 500 7480
Telefax:
032 22 41 73 213
E-Mail:
franzmahner@t-online.de
Internet:
www.immoservice-mahner.com
Umsatzsteuer-ID
DE 64 019 732 383
Aufsichtsbehörde
Berufsaufsichtsbehörde
Rheingau- Taunus- Kreis
Erlaubnis gem. §34c GewO erteilt durch
Kreisausschuss Rheingau- Taunus- Kreis
65307 Bad Schwalbach
Es wird ausgeübt:
Immobilien- Maklertätigkeiten gem. § 34c GewO
Rechtsform :
Einzelunternehmen mit Sitz in Niedernhausen
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs.2 RStV
Franz Mahner
Rechtliche Hinweise
1. Inhalt des Onlineangebotes
Die Firma Mahner Immoservice in der Folge MIS genannt, übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
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2. Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereichs von MIS liegen, ist jede Haftungsverpflichtung von MIS ausgeschlossen MIS
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
4. Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail Adressen, Namen, Anschriften) besteht oder Daten per E-Mail an den Autor versandt
werden, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Soweit im Hinblick auf das Websiteangebot erforderlich, werden die Daten unter Einhaltung
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) elektronisch verarbeitet. Der Absender der Daten erklärt gleichzeitig mit deren Angabe seine Einwilligung zur elektronischen Verarbeitung. Der Absender kann
die Einwilligung zur Speicherung und Verwendung der Daten jederzeit widerrufen.
5.Verbraucherinformation zur Online-Streitbeilegung gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.
Kontakt per Mail: franzmahner@t-online.de
6. Sonstiges
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht. Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart. Gerichtsstand und
Erfüllungsort für alle Ansprüche ist Frankfurt am Main.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON IMMOSERVICE MAHNER (ISO)
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von IMMOSERVICE MAHNER, Inhaber Franz Mahner im folgenden ISO genannt sind Ausdruck eines fairen Agierens miteinander und garantieren beiden Seiten einen
berechenbaren und sauberen geschäftlichen Umgang. So entsteht eine ordentliche Grundlage für eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden.
1. Gültigkeit
Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Nutzer die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebots gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen
Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
2. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise von ISO sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt die Objektnachweise und Objektinformationen ohne
ausdrückliche Zustimmung von ISO, die zuvor schriftlich erteilt werden
muss an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weiter gegeben hat, den
Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, ISO die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
3. Doppeltätigkeit
ISO darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
4. Eigentümerangaben
ISO weist darauf hin, dass die weiter gegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ISO auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden
sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf Richtigkeit hin zu überprüfen, es sei denn, ISO wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektdaten beauftragt. ISO
übernimmt daher für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keinerlei Haftung.
5. Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluß des beabsichtigten Kaufvertrags unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei ISO
nachzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit ISO die Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in
behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG- Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen. Die Bevollmächtigung gilt
bis sechs Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.
6. Provision
Die Tätigkeit von ISO ist auf dem Nachweis und/oder der Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrags unter Einschluss aller damit
zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Der Anspruch auf Maklerprovision von ISO entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweis- oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Des
Weiteren bleibt der Provisionsanspruch dem Grund und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das
vereinbarte Entgelt nach Vertragsanschluss mindert.
7. Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch in einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z.B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der
von ISO entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und von ISO nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit
dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die
Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehehen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der
Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
8. Verhandlungen
Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über ISO einzuleiten. Bei Direktverhandlungen ist auf ISO Bezug zu nehmen und den zuständigen Ansprechpartner von ISO über das Ergebnis zu
informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ISO unverzüglich mitzuteilen, mit wem und mit welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. ISO ist unmittelbar nach Vertragsabschluss
eine Abschrift des Vertrags vorzulegen. Wird ISO beauftragt, einen Kaufvertrags vorentwurf durch einen Notar anzufertigen und kommt ein Kaufvertrag aus Gründen nicht zustande, die eine Vertragsseite
zu vertreten hat, so hat diese die angefallenen Kosten zu tragen.
9. Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, ISO die in Erfüllung des Auftrags entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und
Fahrkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
10. Haftbegrenzung
Die Haftung von ISO wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten von ISO keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Eine
Gewähr für die durch ISO angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung von ISO ist ausgeschlossen.
11. Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen ISO beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, indem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen
worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für ISO zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
12. Gerichtsstand
Sind ISO und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche als Gerichtsstand der
Firmensitz von ISO vereinbart.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Das gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung
ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der
Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
14. Auftragnehmer
Immoservice Mahner Oberjosbach (ISO)
Franz Mahner
Niederjosbacher Straße 7
65527 Niedernhausen
Vertretungsberechtigter: Franz Mahner
Telefon +49 6127 5614
Fax: 032 22 41 73 213
Mail: franzmahner@t-online.de
Internet: www.immoservice-mahner.com
Ust. ID: DE 64 019 732 383
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landratsamt des Rheingau- Taunus- Kreises
Emser Straße 27a, 65307 Bad Schwalbach
Ausgeübte Tätigkeit, Immobilienmakler gem. § 34c GewO
Rechtsform
Einzelunternehmen mit Sitz In Niedernhausen